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BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2221/06 |
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- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …
Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2221/06
Zur Begründung wird Bezug genommen auf den Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2007 in dem Parallelverfahren 2 BvR 855/06 (NJW 2008, S. 209).Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2006 - 2 C 43.04 - (BVerwGE 125, 79) verwiesen, das Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 855/06 war.
Das Bundesverwaltungsgericht hat damit den ihm zukommenden Be urteilungsspielraum nicht in unvertretbarer Weise überschritten (BVerfG, 1. Kam mer des Zweiten Senats, Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 -, NJW 2008, S. 209 <212». An der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Ent scheidung ändert sich nichts durch das inzwischen ergangene Urteil des Europäi schen Gerichtshofs vom 1. April 2008 (Rs. C-267/06 - juris) zur Auslegung der Richtlinie 2000/78/EG.
Diese Auslegung der Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof in Bezug auf einen anderen Rechtsbereich - die Hinterbliebenenversorgung aus einem Zu satzversorgungssystem - steht den Entscheidungen im hiesigen Ausgangsverfah ren wie auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 855/06 nicht entgegen, da das Urteil des Gerichtshofs erst nach der jeweiligen letztinstanzlichen Ent scheidung erging.
- BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung …
Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2221/06
Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgericht an, nach dem überzeugenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26, Januar 2006 - 2 C 43, 04 - (BVerwGE 125, 79) seien keine Zulassungsgründe mehr gegeben,.Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2006 - 2 C 43.04 - (BVerwGE 125, 79) verwiesen, das Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 855/06 war.
- BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1725/88
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Voirlagepflicht an den EuGH
Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2221/06
Für die verfassungsrechtliche Beurteilung der Handhabung der Vorlagepflicht ist jedoch ausschließlich auf die Einschätzung der (Gemein schafts-)Rechtslage zur Zeit der Entscheidung abzustellen (vgl. BVerfG, 3. Kam mer des Zweiten Senats, Beschluss vom 16. Dezember 1993 - 2 BvR 1725/88 -, NJW 1994, S. 2017 <2018». - VG München, 01.06.2006 - M 3 K 05.1595
Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2221/06
Das Verwaltungsgericht München hatte die Frage vorge legt, ob Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Buchstabe a der Richtlinie 2000/78/EG Satzungsbestimmungen eines Zusatzversorgungssystems (hier: der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen) entgegensteht, nach denen ein einge tragener Lebenspartner keine Hinterbliebenenversorgung erhält, wie sie Ehegat ten nach dieser Satzung gewährt wird, und ob [n diesem Fall eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung im Hinblick auf den 22. Erwägungsgrund der Richtlinie zulässig wäre (Beschluss vom 1. Juni 2006 - M 3 K 05.1595 - juris). - Drs-Bund, 05.12.2000 - BT-Drs 14/4875
Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2221/06
Dieser Entwurf wurde vorn Bun~ desrat abgelehnt (BTDrucks 14/4875).